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   OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2437/01   

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OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2437/01 (https://dejure.org/2003,11910)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.09.2003 - 7 LB 2437/01 (https://dejure.org/2003,11910)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. September 2003 - 7 LB 2437/01 (https://dejure.org/2003,11910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 Abs. 1 NStrG NI; § 38 Abs. 2 NStrG NI; Art. 14 GG; § 9 Abs. 1 S. 2 NStrG NI; § 74 Abs. 3 NVwVfG NI; § 75 Abs. 1a NVwVfG NI
    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ortsumgehung Harsefeld; Änderung einer Kreisstraße; Potentielle Betroffenheit; Objektive Erforderlichkeit der geplanten Maßnahme; Verbesserungsfunktion; Überschneidung von Verkehrsfunktionen einer Straße im ...

  • Judicialis

    NStrG § 3 I Nr. 2; ; NStrG § 9 I; ; NStrG § 38; ; VwVfG § 74 III; ; VwVfG § 75 Ia

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ortsumgehung Harsefeld zur Zeit nicht realisierbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ortsumgehung Harsefeld; Änderung einer Kreisstraße; Potentielle Betroffenheit; Objektive Erforderlichkeit der geplanten Maßnahme; Verbesserungsfunktion; Überschneidung von Verkehrsfunktionen einer Straße im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsVBl 2004, 127
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2437/01
    Das ist von den Gerichten voll zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 22.03.1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166, ; Urt. v. 06.12.1985 - 4 C 59.82 -, BVerwGE 72, 282 ).

    Es ist auch anerkannt, dass sich das Verkehrsbedürfnis nicht nur aus der aktuellen Verkehrslage zu ergeben braucht, sondern dass insoweit auch künftige Entwicklungen herangezogen werden können (BVerwG, Urt. v. 06.12.1985, a.a.O., S. 286).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2437/01
    Das ist von den Gerichten voll zu überprüfen (BVerwG, Urt. v. 22.03.1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166, ; Urt. v. 06.12.1985 - 4 C 59.82 -, BVerwGE 72, 282 ).

    Ob die Planung auch im übrigen rechtmäßig ist und etwa die Inanspruchnahme privaten Eigentums im Einzelfall rechtfertigt, ergibt sich abschließend erst aufgrund der konkreten Abwägung der berührten öffentlichen und privaten Belange untereinander (BVerwG, Urt: v. 22.03.1985, a.a.O., ).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2437/01
    Dazu gehört zunächst im Hinblick darauf, dass die Planung in Rechtspositionen Dritter gestaltend eingreift und Grundlage etwa notwendig werdender Enteignungen ist, eine auch vor Art. 14 GG standhaltende Rechtfertigung (BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56 ff. , - "B 42").
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2437/01
    Da die Klägerin mit ihrem weitergehenden Rechtsschutzziel (BVerwG, Urt: v. 27.01.2000 - 4 C 2.99, UA Bl. 8 -) der Aufhebung unterliegt, ist die Klage insoweit abzuweisen und die Berufung zu diesem Teil erfolgreich.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2437/01
    bb.) Verfahrensrechtliche Konsequenz daraus ist, dass damit lediglich die Rechtswidrigkeit des PfB's mit der Folge der Nichtvollziehbarkeit (bis zum möglichen Ergehen eines der Prüfung standhaltenden Ergänzungsbeschlusses) festzustellen ist (BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370, ).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung;

    Gerichtlich zu beanstanden ist es aber, wenn die Prüfung ergibt, dass bestimmten öffentlichen Belangen im konkreten Fall kein ausreichendes Gewicht zukommt, um entgegenstehende private Belange zu überwinden oder gar diese Prüfung nicht ausreichend präzise vorgenommen werden kann (Urteil des Senats vom 18.09.2003 - 7 LB 2437/01 -, BeckRS 2003, 24656).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betr. den 2.

    Da die Identität des planfestgestellten Vorhabens nicht angetastet wird, geht der Senat auch davon aus, dass sich der Mangel in absehbarer Zeit beseitigen lässt, so dass der Planung ein unüberwindliches Hindernis nicht entgegensteht (zu den vorstehend erörterten Voraussetzungen vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 4 B 112.03 -, DVBl. 2004, 648 (649) und das vorangegangene Urt. d. Nds.OVG v. 18.09.2003 - 7 LB 2437/01 -, NdsVBl 2004, 127).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2012 - 1 KS 4/11

    Oberverwaltungsgericht weist Klage gegen Ausbau der B 404 zur A 21 im Abschnitt

    Anerkannt ist auch die Planrechtfertigung für eine Ortsumgehung, die durch eine Verlagerung des motorisierten Verkehrs - zugleich - die Attraktivität des Ortskerns, den Verkehrswert einer Straße für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer erhöht und eine Verkehrsberuhigung ermöglicht (OVG Lüneburg, Urt. v. 18.09.2003, 7 LB 2437/01, NdsVBl 2004, 127 [Juris Tn. 32]).
  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 7 MS 107/07

    Anfechtung einer Plangenehmigung bezüglich der Errichtung eines Funksendemastes

    Erforderlich ist eine Planung nicht erst dann, wenn sie unausweichlich erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166 (168); Urt. v. 06.12.1985 - 4 C 59.82 -, BVerwGE 72, 282 (285); Senat, Urt. v. 18.09.2003 - 7 LB 2437/01 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2434/01
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 7. Senat - hat heute in den Berufungsverfahren des Landkreises Stade entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer südöstlichen Ortsumgehung Harsefeld im Zuge der Kreisstraße 26 rechtswidrig und nicht vollziehbar ist (7 LB 2437/01; 7 LB 2435/01; 7 LB 2434/01).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2435/01
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 7. Senat - hat heute in den Berufungsverfahren des Landkreises Stade entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer südöstlichen Ortsumgehung Harsefeld im Zuge der Kreisstraße 26 rechtswidrig und nicht vollziehbar ist (7 LB 2437/01; 7 LB 2435/01; 7 LB 2434/01).
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